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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Minden e.V. findest du hier .

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Anmeldeverfahren

  • Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangsausschreibung möglich.
  • Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.
  • Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt werden!
  • Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit der Teilnahmebestätigung von uns.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber sind als Kopie und im Original mitzubringen. Die Kopien werden ggf. einbehalten und nicht zurückgegeben.

Teilnehmerbeitrag

Wenn Sie einen Platz in dem Lehrgang erhalten haben, bekommen Sie von uns kurz vor Lehrgangsbeginn eine Rechnung und überweisen den Teilnehmerbeitrag innerhalb von 7 Tagen auf das Konto der DLRG Minden e. V.

Kreditinstitut: Sparkasse Minden-Lübbecke
BLZ: 490 501 01
Kontonummer: 400 130 96
BIC: WELADED1MIN
IBAN: DE51 4905 0101 0040 0130 96

Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!

Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Die eingegangene Anmeldung wird durch eine E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahme­voraussetzungen.
Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen

Bei Stornierung der Anmeldung hat eine schriftliche Mitteilung durch den Teilnehmer persönlich zu erfolgen.

Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmer­beitrages

Im Falle einer Abmeldung ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests werden Storno­kosten einbehalten:

  • Mindestens 50 € bei Rücktritt ab Meldeschluss bis einen Tag vor Lehrgangsbeginn und
  • 100 % der Teilnehmergebühr bei Abmeldung ab dem Tag des Lehrgangsbeginns oder im Falle eines Fehlens.

Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.

Lehrgangsänderungen

Die DLRG Minden e.V. behält sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet.

Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort

Der Lehrgangsbeginn und der Veranstaltungsort sind in der jeweiligen Lehrgangsausschreibungen angegeben.

Unterbringung und Verpflegung

Im Teilnehmerbeitrag ist enthalten:

  • Seminar-/Lehrgangsteilnahme
  • Eventuelle lehrgangsbegleitende Unterlagen, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese erworben werden müssen

Bei ganztägigen Veranstaltungen ist keine Verpflegung durch die DLRG Minden e.V. vorgesehen. Es kann jedoch für die geplante Mittagspause ggf. bei einem Lieferservice bestellt werden.

Teilnahme und Lizenzierung

Jeder Teilnehmer erhält für die erfolgreiche Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung. Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.

Fahrtkostenzuschuss

Die DLRG Minden e.V. gewährt generell keinen Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmer an Kursen der DLRG Ortgsruppe Minden e.V.

Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Foto­grafen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namens­nennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

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